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Auszug aus der Vereinssatzung des "Taiji Bailong Ball Association e.V."
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Präambel Die Taiji Bailong Ball Association dient der Förderung und Verbreitung der von Herrn Prof. Bai Rong entwickelten Sportart Taiji Bailong Ball. Taiji Bailong Ball ist eine Sportart, die die Eigenschaften des Taiji, eine Bewegungskunst, die unbestritten der Gesundheitserhaltung und wiederherstellung dient, mit Sportgeräten, dem Taiji Bailong Fänger und dem Taiji Bailong Ball, verbindet. Das Ziel liegt darin, diese Sportart auf qualitativ hohem Niveau durch autorisierte und geeignete Trainer und Übungsleiter flächendeckend zu vermitteln. § 1. Name, Sitz, Geschäftjahr Der Verein führt den Namen „Taiji Bailong Ball Association“ Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung erhält der Vereinsname den Zusatz "e.V.". Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. § 2. Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Sports und der Volksgesundheit. Der Nutzungszweck wird insbesondere durch die/den - sportliche Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, insbesondere Taiji Bailong Ballspiel, - Wissensvermittlung und Ausbildung von Trainern und Übungsleitern, - Aufbau eines umfassenden Trainings- und Übungsprogramms für den Leistungssport sowie Freizeit- und Breitensport, - Beteiligung und Organisation an/von Turnieren und Vorführungen, sportlichen Wettkämpfen, - Teilnahme an sportspezifischen und auch übergreifenden Sport- und Vereinsveranstaltungen verwirklicht. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keinen Anspruch am Vereinsvermögen. § 3. Mitgliedschaft Vereinsmitglieder können natürliche, volljährige Personen, aber auch juristische Personen werden. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter. Stimmberechtigt sind Mitglieder ab 18 Jahren. Über einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung sind die Gründe der Ablehnung dem Antragsteller mitzuteilen, sie haben auch die Möglichkeit, die nächste Mitgliederversammlung anzurufen. Personen, die sich um die Förderung des Sports und der Jugend besonders verdient gemacht haben, können auf Beschluss des Vorstands zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. § 4. Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft eines Vereinsmitgliedes endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt kann nur zum Schluss eines Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Der Ausschluss eines ordentlichen Mitgliedes kann durch den Vorstand beschlossen werden, wenn das Mitglied - die Bestimmungen der Satzung, Ordnungen oder die Interessen des Vereins verletzt; - die Anordnungen oder Beschlüsse der Vereinsorgane nicht befolgt; - mit der Zahlung seiner finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung im Rückstand ist. Vor der Entscheidung über den Ausschluss hat der Vorstand dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern; hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von zehn Tagen schriftlich aufzufordern. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Betroffenen mittels eingeschriebenem Brief bekanntzugeben. Gegen den Ausschlussbeschluss steht dem Betroffenen kein Beschwerderecht zu. § 5. Mitgliedsbeiträge Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und die Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. [Gemäss der Mitgliederversammlung vom 9. Januar 2005 wurde der Jahres-Vereinsmitgliederbeitrag auf EUR 30,00 bzw. ermässigt EUR 10,00 festgesetzt] Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, sie haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder. ... ... |
Die komplette Vereinssatzung kann von Mitgliedern angefordert werden. Wenn Sie Interesse am Eintritt haben, so downloaden Sie bitte das Formular, füllen es aus und schicken es an uns zurück. Oder kontaktieren Sie uns einfach! |